Wann brauche ich einen Immobilien-Sachverständigen?

 

Ich, Wolfgang Löcker, kann Ihnen als gerichtlich beeideter Sachverständiger im Rahmen vieler Themen der Liegenschaftsbewertung sowie der Erstellung bzw. Evaluierung von Gutachten äußerst wichtige und fundierte Leistungen anbieten:

 

 

Ich erstelle unabhängige und fachgerechte Gutachten über den Verkehrswert von Immobilien, Grundstücken, Wohnungen, Häusern bis hin zu Gewerbeliegenschaften, wenn Sie planen diese Objekte zu verkaufen oder anzukaufen.

 

Wenn Sie zum Beispiel eine Liegenschaft erben und sicher gehen wollen, dass der Wert bzw. die Erbteile auch richtig ermittelt werden.

 

Sie möchten Gewerbeimmobilien oder Betriebsobjekte veräußern und davor deren Wert zweifelsfrei bestimmen lassen? Dann ist ein Gutachten eines gerichtlich beeideten und zertifizierten Immobilien-Sachverständigen die richtige Lösung.

 

Wenn im Rahmen einer Scheidung gemeinsame Immobilien aufgeteilt werden und deren Wert neutral und objektiv festgestellt werden soll.

 

Wenn Sie ein Haus mit mehreren Eigentumswohnungen oder separat verkaufbaren Teilen bauen bzw. verkaufen möchten, ist ein Sachverständiger hinzuzuziehen. Er ermittelt im Zuge eines Parifizierungsgutachtens oder Nutzwertgutachtens unter anderem den Nutzwert der einzelnen Einheiten und die Berechnungsschlüssel für Kostenanteile der einzelnen Miteigentümer.

 

 

Arbeitsqualität von Immobilien-Sachverständigen und die Vorteile für Sie

 

·       Unabhängige, weisungsfreie und unparteiische Aufgabenerfüllung

·       Ich erstatte Gutachten immer höchstpersönlich und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung der von mir eingesetzten Hilfskräfte.

·       Gewissenhafte und unparteiliche Erstellung der Gutachten

·       Informationen bzw. Erkenntnisse, die ich während meiner Tätigkeit erhalte, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur Verwertung meiner Interessen oder Interessen von Dritten.

·       Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht: Über meine Leistungen führe ich entsprechende Aufzeichnungen und bewahre diese mit einem Gutachtenexemplar pflichtgemäß für mind. 10 Jahre auf.

·       Haftungsausschluss und Haftpflichtversicherung: Ich verfüge über eine in entsprechender Höhe abgeschlossene Haftpflichtversicherung.

·       Laufende Fort- und Weiterbildung im relevanten Sektor ist für mich als Immobilien-Sachverständigen besonders wichtig.